Eigentumsbildung wird staatlich gefördert
Dieses Jahr starten rund 600.000 junge Menschen ihre Ausbildung. Im Schnitt landen monatlich 629 Euro auf dem Konto der Azubis. Bei den Eltern ausziehen und komplett auf den eigenen Füßen stehen - dafür reicht dieses Geld oft noch nicht. Dennoch können Azubis schon während der Ausbildung ein ansehnliches Startkapital für die eigenen vier Wände ansparen, denn der Staat hilft mit.
Ideales Instrument zum Ansparen ist der Bausparvertrag: Spezielle Tarife mit höheren Guthabenzinsen in der Sparphase sind besonders auf junge Menschen zugeschnitten. So bilden Azubis schon mit kleineren Sparbeiträgen frühzeitig Kapital und sichern sich gleichzeitig das günstige Bauspardarlehen. Ob sie das zinsgünstige Darlehen für das erste eigene Zuhause in Anspruch nehmen wollen, können sie später entscheiden.
Zusätzlich gibt es Unterstützung vom Staat und gegebenenfalls auch vom Arbeitgeber. Wer jährlich mindestens 50 Euro auf seinen Bausparvertrag einzahlt, wird vom Staat mit der Wohnungsbauprämie belohnt. Das sind immerhin 8,8 Prozent auf die eingezahlte Summe. Der geförderte Höchstbetrag für Alleinstehende beträgt 512 Euro. Die jährlichen Einkommensgrenzen für Singles liegen bei 25.600 Euro (zu versteuerndes Einkommen). So können die meisten Azubis mit dem vollen Zuschuss von 45 Euro rechnen.
Zum anderen gibt es die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese wird für sogenannte vermögenswirksame Leistungen (vL) gewährt, die der Arbeitgeber direkt auf ein Bausparkonto überweist. Vom Finanzamt erhalten Arbeitnehmer auf die jährlich eingezahlten vL eine Zulage von 9 Prozent. Gefördert werden maximal 470 Euro je Sparer, das ergibt jährlich 43 Euro Zulage. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 17.900 Euro bei Singles und 35.800 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen.
Viele Arbeitgeber zahlen die vL zusätzlich zum Gehalt. Auch wer keine vL vom Arbeitgeber erhält, kann in den Genuss der Zulage kommen. Dafür muss er mit seinem Arbeitgeber vereinbaren, dass dieser einen Teil des Gehaltes unmittelbar als vL auf sein Bausparkonto überweist.
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